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C-Office

Flugplatzdaten AD Info & VAC

Unser Flugplatz liegt in einer lärmsensiblen Region, bitte halten Sie sich genau an die offiziellen An- und Abflugrouten. Vermeiden Sie den Überflug von Ortschaften und fliegen Sie möglichst lärmarm.

 

 

 

 

Betriebszeiten

Ab sofort gültige Betriebszeiten

Montag bis Samstag:

SR - HRH*

12:00 - 13:00 keine Starts, nur Landungen, Platzrunden während Mittagszeit verboten

Sonntage und gewisse Feiertage:

 

08.00 - 09:00 nur Wegflüge

09:00 - HRH*

12:00 - 13:30 keine Starts, nur Landungen 

Platzrunden ganzer Tag verboten

 

Feiertage die wie Sonntage gelten:

Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag

 

Sperrzeiten - Flugplatz geschlossen:

Karfreitag und Weihnachten (25.12)

Allgemeines - Ausnahmen:

Helikopterschulung - Landetraining und Volten sind nicht gestattet

Zeitangaben in LT (Lokalzeit) - HRH* = Ende der bürgerlichen Abenddämmerung

Der Flugplatzleiter kann in begründeten Fällen, Ausnahmen von den generellen Betriebszeiten bewilligen. Diese werden dann vorgängig via Webseite unter "spezielle Flugzeiten" publiziert.

Spezielle Flugzeiten

keine besonderen Flüge

Drohnenflüge oder Starts von Himmelslaternen

Drohnenflüge

 

Im Umkreis von 5 km rund um Flugplätze und Heliports braucht es für den Betrieb einer Drohne über 0,25 kg vorgängig eine Bewilligung durch den Flugplatzleiter. Beachten Sie bitte die neue Drohnenregulierung BAZL.

 

Für die administrativen Aufwendungen wird eine Entschädigungsgebühr über CHF 100.00, zuzüglich MwSt. erhoben und dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Mit dem Einreichen eines Antrages für Drohnenflüge erklärt sich der Antragsteller damit als einverstanden. Anträge müssen mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Flug eingereicht werden. Eine Überwachung vor Ort wird mit CHF 90.00 pro Stunde zuzüglich MwSt in Rechnung gestellt (für Flüge in unmittelbarer nähe der An- und/oder Abflugwege).

 

Folgende Regeln müssen bei jedem Flug mit Drohnen dringend befolgt werden. Das Prinzip „see-and-avoid“ muss angewendet werden, was bedeutet, dass der Pilot:

  • zu jeder Zeit verantwortlich ist, um anderen Luftfahrzeugen auszuweichen

  • ständigen direkten Sichtkontakt zur Drohne und zum umgebenden Luftraum hält

  • die Drohne nur unter Wetter- und anderen Umweltbedingungen betreibt, welche die Anwendung dieses Prinzips ermöglichen

  • andere Luftfahrzeuge haben jederzeit Vortritt gegenüber einer Drohne

  • die Drohne muss umgehend gelandet werden, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert

 

Bedenken Sie, dass Luftfahrzeuge auch unter 150 Meter über Grund operieren können; z.B. Rettungshelikopter, militärische Flüge, Arbeits- oder Schulungsflüge.

 

Drohnen können im Fall eines Zusammenstosses mit einem Luftfahrzeug erhebliche Schäden verursachen, die bis zum Absturz führen können. Siehe YouTube Video "Aircraft Drone Strike von der Universität Dayton" und das Video vom BAZL "In der Nähe von Flugplätzen fliege ich meine Drohne nicht!"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Schweiz wird die neue europäische Drohnenregulierung übernehmen. Sie tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Registrierungspflicht. Informieren Sie sich frühzeitig bei Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL.

Himmelslaternen und Ballone

Im Umkreis von 5 km rund um Flugplätze und Heliports braucht es für den Start von Himmelslaternen oder Ballone vorgängig eine Bewilligung durch den Flugplatzleiter. Für Starts von Himmelslaternen mit einer Nutzlast grösser als 2 kg oder mit Inhalt grösser als 30 m3 oder von mehr als 300 Ballone benötigen Sie eine Bewilligung vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL.

Wenn Sie innerhalb der 5 km Zone mit einer Drohne fliegen oder Himmelslaternen starten möchten, übermitteln Sie uns bitte Ihre Anfrage mit dem Antragsformular. ACHTUNG: Innerhalb der 5 km Zone, werden Drohnenflüge ohne Bewilligung zur Anzeige gebracht.

 

 

 

Landetaxen

 

Die aktuellen Landetaxen ersehen auf der Liste unten, klicken Sie einfach auf den Button.

Tankstelle

Unsere Selbstbedienungs-Tankstelle bietet Ihnen 3 Treibstoffsorten an: JET A1, AVGAS 100LL und AVGAS UL91. Die Bezahlung erfolgt mittels Kredit- oder Debitkarte. Beachten Sie bitte die gültigen Sicherheitsvorschriften für Flugzeugbetankungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Fallschirmbetrieb

Auf unserem Flugplatz herrscht besonders an Wochenenden reger Fallschirmbetrieb, in den Monaten Juli und August wird auch unter der Woche für die militärische Vorschulung (Fallschirmaufklärer SPHAIR) gesprungen. Anfliegenden Luftfahrzeugen wird empfohlen, die Funkfrequenz von Biel-Kappelen 123.155 frühzeitig abzuhören.

 

Planen Sie Ihren Anflug so, dass Sie "Overhead" Anflüge vermeiden können. Ein blinkendes Rotlicht auf dem westlichen Hangar bedeutet, dass Fallschirmspringer in der Luft sind.

 

Starts und Landungen sind auch bei blinkendem Rotlicht möglich, seien Sie doch speziell aufmerksam und bereit ein Durchstartmanöver durchzuführen falls ein Fallschirmspringer zu nah an die Piste kommen würde.

 

Der Taxiway ist während blinkendem Rotlicht gesperrt und darf nicht benützt werden, ein Backtrack auf der Piste ist erlaubt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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